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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Verträge über die Erstellung von Onlineshops und verwandte Leistungen. Stand: 22. September 2026

§ 1Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sergen Güngör, Lettenweg 2, 71034 Böblingen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die Erstellung, Einrichtung und Anpassung von Onlineshops sowie damit verbundene Leistungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
  3. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar.
  2. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Vergütung und Bindefrist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform annimmt.
  3. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist das Angebot. Diese Bedingungen gelten ergänzend; bei Widersprüchen geht das Angebot vor.

§ 3Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der Leistung ergeben sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
  2. Der Onlineshop wird auf einem Konto des Auftraggebers bei der jeweiligen Plattform errichtet. Der Auftraggeber ist Inhaber dieses Kontos und trägt die dafür anfallenden Entgelte.
  3. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse, insbesondere keine Umsätze, Besucherzahlen, Platzierungen in Suchmaschinen oder Umwandlungsraten.
  4. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Der Auftragnehmer weist vor Ausführung auf die dadurch entstehende zusätzliche Vergütung und auf Auswirkungen auf Termine hin.
  5. Inhalte, die der Auftraggeber beistellt, prüft der Auftragnehmer nicht auf inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Produktangaben und Rechtstexte.

§ 4Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig bereit: Zugang zum Plattformkonto mit den erforderlichen Rechten, sämtliche Texte, Artikeldaten und Bilddateien, die zu verwendenden Rechtstexte sowie eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
  2. Die vereinbarte Ausführungsfrist beginnt erst, wenn diese Mitwirkungsleistungen vollständig vorliegen.
  3. Der Auftraggeber prüft vorgelegte Entwürfe und Zwischenstände innerhalb der im Angebot genannten Frist und teilt Änderungswünsche gesammelt in Textform mit.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
  5. Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen beigestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 5Termine

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Ausfälle oder Änderungen der genutzten Plattform, verlängern die Frist um die Dauer der Behinderung.

§ 6Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent bei Auftragserteilung und 50 Prozent nach Abnahme fällig.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  3. Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung nach Eingang der ersten Rate.
  4. Zusätzliche Leistungen nach § 3 Absatz 4 werden nach Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet.
  5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nicht.

§ 7Abnahme

  1. Der Vertrag ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer diese an und die Parteien führen eine Abnahme durch. Über sie wird ein Protokoll erstellt.
  2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  3. Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm die Rechte aus § 634 Nummer 1 bis 3 BGB nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält (§ 640 Abs. 3 BGB).
  4. Nimmt der Auftraggeber die Leistung produktiv in Betrieb, ohne die Abnahme zu erklären, gilt sie 14 Tage nach Beginn der produktiven Nutzung als erfolgt, sofern er nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels widerspricht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf diese Folge hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 8Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung.
  2. An Bestandteilen, die der Auftragnehmer allgemein verwendet, insbesondere an wiederverwendbaren Code-Bausteinen und Werkzeugen, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, diese Bestandteile weiter zu verwenden.
  3. Für Bestandteile Dritter, insbesondere Erweiterungen, Schriften und Bildmaterial, gelten deren Lizenzbedingungen. Erforderliche Lizenzen erwirbt der Auftraggeber im eigenen Namen.
  4. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

§ 9Mängelansprüche und Haftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme; gegenüber Unternehmern ein Jahr, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder es liegt ein Fall des Absatzes 3 vor.
  2. Von den Mängelansprüchen ausgenommen sind Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Änderungen oder Ausfällen der genutzten Plattform, auf Erweiterungen Dritter oder auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung beruhen.
  3. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
  6. Die Absätze 3 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10Datensicherung und Betrieb

  1. Für die Sicherung seiner Daten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  2. Nach der Abnahme obliegen Betrieb, Pflege und Aktualisierung des Onlineshops dem Auftraggeber, soweit nicht gesondert etwas anderes vereinbart ist.

§ 11Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsinformationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Die Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort.
  2. Personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet der Auftragnehmer ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten unter flivio.app/datenschutz.
  3. Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Leistung Zugang zu personenbezogenen Daten von Kunden des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12Referenznennung

Der Auftragnehmer darf das fertiggestellte Projekt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform als Referenz benennen und abbilden. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 13Kündigung

  1. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach § 648 BGB bleibt unberührt. Kündigt er, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
  2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 14Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung, die dem Angebot beiliegt.
  2. Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, bedarf es des ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers in Textform. In diesem Fall schuldet der Verbraucher bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB).

§ 15Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 16Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Böblingen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).

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